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Singer vs. Schmidt-Salomon: Wer hat Recht?  Eine Stellungnahme aus effektiv-altruistischer Sicht

GBS Schweiz on Juni 2. 2015

von Adriano Mannino, Jonas Vollmer und Tobias Pulver,
für das Präsidium und die Geschäftsleitung der GBS Schweiz

Peter Singers jüngste Aussagen sowie Michael Schmidt-Salomons Replik haben hohe mediale Wellen geworfen und für kontroverse Diskussionen gesorgt. Die folgende Stellungnahme gibt den Standpunkt der GBS Schweiz wieder, die sich mit der Philosophie des effektiven Altruismus (EA) identifiziert.

Peter Singer hat den EA nicht selbst entworfen, sondern bewirbt ihn vor allem öffentlich. Unter effektiven AltruistInnen sind manche seiner Aussagen stark umstritten. Einig sind sich die allermeisten EAs darin, dass viele der Themen, die aktuell kontrovers diskutiert werden, für den EA irrelevant sind. Auch einige von Schmidt-Salomon in diesem Kontext geäußerte Bemerkungen werden von EAs kritisiert – obgleich zu betonen ist, dass sich Schmidt-Salomon mit der GBS Deutschland schon länger für die Grundideen des EA stark macht.

 

  1. Folterverbot, Utilitarismus und Deontologie
  2. “Lebensrecht für alle, Lebenspflicht für niemanden!”
  3. Individuum versus “Kollektiv”
  4. Solidaritätsbruch mit den Hilfsbedürftigen “unserer” Gesellschaft?
  5. Rationaler Diskurs

1. Folterverbot, Utilitarismus und Deontologie

Sollte man in einer hypothetischen Situation ein Kind foltern, wenn man damit die Folter unzähliger Kinder verhindern kann? Dazu meint Singer: Ja. Denn jedes Kind hat dasselbe Recht, von Schäden frei zu bleiben. Die Folter der unzähligen Kinder zuzulassen käme dem folgenden Urteil gleich: Das eine Kind hat ein gewichtigeres Recht, von Folter frei zu bleiben, als die unzähligen Kinder zusammen. Ein solches Urteil wäre ethisch nicht zu rechtfertigen (vgl. dazu unseren Artikel “Wie wir moralische Entscheidungen fällen”) und wäre insbesondere mit dem Prinzip der gleichen Berücksichtigung gleicher Interessen unvereinbar. In dieser theoretischen Hinsicht scheint der Utilitarismus vernünftig zu urteilen. Aber: Es gibt eine gesellschaftlich-praktische Hinsicht, in der die Deontologie – der (angebliche) philosophische Gegenspieler des Utilitarismus – vernünftig urteilt: Rechtlich ist es wichtig, ein striktes Folterverbot zu statuieren. Denn würde man Folter zulassen, würde dies mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass sie zu Zwecken verwendet wird, die nicht der Leidminderung dienen. Zudem senden grausame Staatspraktiken gefährliche Signale aus, die auch utilitaristischen Zielen längerfristig zuwiderlaufen. Utilitarismus und Deontologie sind, so verstanden, miteinander vereinbar und ergänzen sich gut (vgl. dazu auch das Konzept des Two-Level-Utilitarismus).

Zudem: Eine wichtige Erkenntnis der zeitgenössischen Ethik besteht in diesem Zusammenhang darin, dass es gar nicht notwendig ist, zwischen verschiedenen Werten bzw. Prinzipien strikt zu wählen: Wenn etwa bei konkurrierenden naturwissenschaftlichen Theorien Unsicherheiten bestehen, wäre es irrational, mit einer Wahrscheinlichkeit von 100% an die eine oder andere zu glauben. Eine breitere Wahrscheinlichkeitsverteilung – etwa 50-30-20%, bei drei konkurrierenden Theorien – ist dann angemessen. Analoges gilt für die Wahrscheinlichkeitsverteilung und die Gewichtung bei konkurrierenden Ethiken: Man kann unterschiedlichen Theorien – etwa dem Utilitarismus und der Deontologie – Plausibilität zusprechen und sie in der Praxis entsprechend (gewichtet) berücksichtigen.

Schmidt-Salomon unterstellt Singer, uns mit “ein Kind vs. unzählige Kinder” vor eine falsche Alternative zu stellen. Diese Kritik ist merkwürdig, denn es handelt sich um ein Gedankenexperiment. Gedankenexperimente haben nicht zum Ziel, die Realität abzubilden. Es geht ihnen darum, ethisch interessante Variablen zu isolieren. Sie sind ein Werkzeug, herauszufinden, worin unsere Handlungsziele letztlich bestehen (vgl. dazu den Artikel “Gedankenexperimente in der Ethik”): Geht es letztlich darum, möglichst viel Leid zu verhindern – oder eher darum, aktive Leidverursachung zu verhindern? Das eingangs erwähnte Gedankenexperiment scheint nahezulegen, dass es um Ersteres geht.

Zu Recht gibt Schmidt-Salomon allerdings zu bedenken, dass es gefährlich ist, entsprechende Gedankenexperimente in praktisch-politischen Kontexten überhaupt vorzubringen – insbesondere wenn nicht betont wird, dass die darin enthaltenen Annahmen bloß im Rahmen des hypothetischen Gedankenexperiments gelten. Im praktisch-politischen Kontext erfüllen Gedankenexperimente nicht den erhofften Zweck und laden zu Missverständnissen ein. Hier konkret z.B. zum Missverständnis, das rechtliche Folterverbot werde von Singer infrage gestellt – was nicht der Fall ist.

Viele EAs versuchen, ihr Handeln auf die utilitaristische Leidminimierung auszurichten und dabei keine deontologischen Handlungsregeln zu verletzen. Das ist ein vernünftiges Win-Win. Der EA kann insofern als Synthese von Utilitarismus und Deontologie verstanden werden: Einerseits verfügen sowohl das utilitaristische Ziel als auch (viele) deontologische Handlungsregeln grundsätzlich über Plausbilität, und andererseits kann argumentiert werden, dass deontologische Regeln in der Praxis oft auch aus dem Utilitarismus selbst folgen.

2. “Lebensrecht für alle, Lebenspflicht für niemanden!”

Schmidt-Salomon schreibt in seiner Replik:

Selbstverständlich sollte jeder Mensch, ob behindert oder nicht, ab der Geburt ein unverbrüchliches Recht zu leben besitzen, aber er sollte nicht gezwungen sein, weiterleben zu müssen, wenn dies nicht in seinem eigenen Interesse ist. Dies ist eine klare, unmissverständliche Position, für die man auch in der Bevölkerung grossen Rückhalt finden kann! Deshalb ist es mir völlig unverständlich, warum Peter Singer das Recht auf Leben ab der Geburt so scharf angreift!

Das Problem dabei: Es ist nicht in allen Fällen klar, dass das Weiterleben eines Säuglings tatsächlich in dessen Interesse ist. Der deontologisch orientierte Zürcher Ethik-Professor Peter Schaber äusserte sich in einem Zeitungsinterview zur Frage “Aber ist es denn nicht vertretbar, einen kleinen behinderten Menschen von großen Schmerzen zu befreien?” wie folgt:

Es macht dann Sinn, auf gewisse lebenserhaltende Operationen zu verzichten, wenn die Eltern das wünschen. Mit dieser passiven Sterbehilfe darf ein Kind sterben, wenn sein Leben nur Leiden bedeutet.

In der Tat ist dies in unseren Spitälern gängige Praxis. Aus einem Artikel in der Zeit:

Auch die deutsche Palliativmedizinerin Thela Wernstedt sieht das holländische Protokoll [das bei Säuglingen auch die aktive Sterbehilfe* erlaubt] skeptisch: ‘Ich fände es ungut für unser Land, wenn wir eine ähnliche Regelung wie in Holland anstrebten.’ Die Ärztin von der Medizinischen Hochschule in Hannover wird gerufen, wenn es keine Hoffnung mehr auf Heilung gibt und es darum geht, Schmerzen zu lindern und das Sterben zu erleichtern. Obwohl sie das niederländische Protokoll ablehnt, ahnt sie, dass sie sich bei ihren Entscheidungen manchmal selbst etwas vormacht. Die Grenzen zwischen der Erhöhung einer Morphindosis und einer aktiven Tötung verschwömmen in der Praxis oft.

* in Abgrenzung zu den Begriffen “Beihilfe zum Suizid” und “Tötung auf Verlangen”, da in diesem Fall das Subjekt keinen expliziten Wunsch äussern kann.

Weiter zum niederländischen Protokoll:

Die Idee für das Sterbehilfe-Protokoll reifte in Eduard Verhagen einige Jahre, nachdem er sich aus Angst vor dem Gesetz nicht getraut hatte, der elterlichen Bitte nach Lebensbeendigung eines schwer kranken Babys nachzukommen. Das Kind war mit einer extremen Form der Epidermolysis bullosa geboren worden, einer Fehlbildung der Haut. Bei jeder Berührung löste sich die Haut ab – bis am ganzen Körper nur noch rohes Fleisch zu sehen war. Bei den Verbandswechseln bekam das Baby Morphin, um die entsetzlichen Schmerzen zu lindern. Durch den Vernarbungsprozess verkümmerten die Gelenke, und der Säugling konnte sich bald kaum noch rühren. Fast alle Patienten entwickeln später einen bösartigen Hautkrebs. Das blieb dem Kind erspart. Es starb im Alter von sechs Monaten, zu Hause, an einer Lungenentzündung.

Es gibt Fälle, in denen das Weiterleben unbestritten nicht im Interesse des Säuglings ist. In Fällen schlimmsten Leids scheint es ethisch geboten, von einer Lebens- bzw. Leidensverlängerung abzusehen – das würden wir uns auch für uns selbst wünschen, wenn wir in der Position des entsprechenden Individuums wären. Eine solche Praxis ist mit dem Lebensrecht kompatibel, denn das Lebensrecht impliziert keine Pflicht, am Leben zu bleiben, wenn das Weiterleben nicht mehr im Interesse des betroffenen Individuums ist. Die GBS Deutschland setzt sich mit ihrer Sterbehilfe-Kampagne in der Tat auch für dieses Prinzip ein: “Lebensrecht für alle, Lebenspflicht für niemanden!” Dieses Prinzip speist sich aus altruistischem Mitgefühl und sollte für alle empfindungsfähigen Wesen gelten – auch für Säuglinge.

Was die Frage nach Behinderung und Krankheit bei Föten angeht, moniert Schmidt-Salomon zu Recht, dass Singer viel zu geneigt scheint, etwa beim Down-Syndrom niedrige Lebensqualität anzunehmen. Empirische Studien zeigen in eine andere Richtung. Singer verkennt, dass die Behindertenverbände auch insofern Recht haben, als etwa die (gesellschaftlich übliche) Spätabtreibung von Föten mit Down-Syndrom in altruistischer Perspektive durchaus Probleme aufgibt: Die entsprechenden Abtreibungen scheinen hauptsächlich egoistisch motiviert – man will sich kein behindertes Kind aufbürden. Dieser Wunsch ist verständlich, aber nicht unproblematisch. Denn aus EA-Sicht ist es zentral, gesellschaftlich auf eine bedeutend stärkere altruistische Orientierung hinzuwirken. Eine altruistische Behindertenpolitik muss lauten: Mehr Engagement und Ressourcen für die schwächsten und verletzlichsten Mitglieder unserer Gesellschaft! Es ist skandalös, dass es politisch beispielsweise kaum gelingt, Großunternehmen zu verpflichten, Arbeitsplätze für Behinderte zu schaffen.

Für den EA ist die ethische Orientierung an der Empfindungsfähigkeit, d.h. an Glück und Leid zentral. Daraus ergeben sich auch wichtige Folgerungen für die Debatte um den moralischen Status von Föten oder Neugeborenen: Schmidt-Salomon stellt fest, dass die populäre Parole “Mein Bauch gehört mir!” philosophisch völlig unreflektiert ist. Ohne Begründung setzt sie voraus, dass es sich beim Embryo bzw. Fötus um ein Wesen handelt, das über keinerlei Rechte verfügt. Diejenigen Singer-KritikerInnen, die “Mein Bauch gehört mir!” schreien, würden gut daran tun, sich systematisch mit Fragen auseinanderzusetzen wie: Was genau unterscheidet ein in der 25. Woche frühgeborenes Baby von einem gleichaltrigen Fötus im Mutterleib, der allenfalls Opfer einer Spätabtreibung wird?

Singer hat, wie Schmidt-Salomon richtig erwähnt, den Präferenz-Utilitarsimus in seinem neuesten akademischen Buch  “The Point of View of the Universe” zugunsten des hedonistischen Utilitarismus aufgegeben (vgl. den dritten Abschnitt unten). Der Präferenz-Utilitarismus behauptet, dass eine Schädigung dann vorliegt, wenn Präferenzen verletzt werden. Der hedonistische Utilitarismus dagegen besagt, dass Individuen dann geschädigt werden, wenn ihnen Leid zugefügt oder Glück vorenthalten wird. Die Implikationen dieses Ansatzes scheint Singer allerdings noch nicht vollständig durchdacht zu haben: Die Tötungsfrage kommt nun nämlich ohne die Debatte darüber aus, ob und inwieweit Lebewesen über zukunftsbezogene Präferenzen verfügen. Es genügt die Tatsache, dass es empfindungsfähige Wesen sind, die Glück und Leid empfinden können. Tötet man sie, nimmt man ihnen alle Glückserfahrungen, die sie noch hätten haben können.

Selbstverständlich sind alle Menschen nach der Geburt empfindungsfähige Wesen und haben daher ein Recht auf Leben. Doch die Empfindungsfähigkeit setzt nicht erst bei der Geburt ein: Die Neuronalentwicklung des Fötus legt nahe, dass sie bereits ab der 24. Schwangerschaftswoche vorhanden sein könnte. Daraus resultiert ein Argument für die These, dass Spätabtreibungen ethisch bedeutend problematischer sind, als Singer und Schmidt-Salomon aktuell annehmen. Dasselbe gilt im Übrigen auch für die Tötung nicht-menschlicher Tiere: Auch sie sind empfindungsfähige Individuen, die (außer im Fall gerechtfertigter Sterbehilfe) etwas zu verlieren haben, nämlich künftige Glückserfahrungen.

Kurzum: Die starke Berücksichtigung auch des hedonistischen Ansatzes – im Gegensatz zum (ausschließlichen) Präferenzansatz – macht altruistisch Sinn, entspricht dem GBS-Slogan “Heidenspaß statt Höllenqual (für alle im Diesseits)” und liefert gewichtige Argumente für eine Ausdehnung des Lebensrechts. Zusätzlich zu allen geborenen Menschen sollte es folgerichtig auch Föten in der späten Schwangerschaftsphase sowie nicht-menschlichen Tieren zugesprochen werden.

3. Individuum versus “Kollektiv”

Schmidt-Salomon schreibt:

Hinter der Radikalität, die in dem NZZ-Interview zum Ausdruck kommt, [steckt vermutlich eine] Abkehr Singers von den präferenz-utilitaristischen Positionen“, die er einst vertreten hat: „Im Mittelpunkt des Singerschen Ansatzes standen früher die ‚Interessen der Individuen‘ – nicht der ‚Nutzen der Gesellschaft‘. Ich habe den Eindruck, dass sich dies in den letzten Jahren geändert hat. Singers Argumentation zielt zunehmend auf den grösstmöglichen Nutzen innerhalb eines abstrakten Gesamtsystems ab. Die Individuen erscheinen in seinem Denksystem nicht mehr als einzigartige Lebewesen mit ureigenen Interessen, sondern als anonyme Container für quantifizierbare Wohl- oder Unwohlempfindungen, die gegeneinander verrechnet werden. So sehr ich es nachvollziehen kann, dass Peter Singer angesichts der erdrückenden Ungerechtigkeit und Armut in weiten Teilen der Welt eine Überwindung des Egoismus einfordert, halte ich es sowohl ethisch als auch politisch für höchst problematisch, wenn die Anforderungen des Kollektivs so sehr über die Interessen des Individuums gestellt werden.

Diese Argumentation ist philosophisch unverständlich. Alle Varianten des Utilitarismus sind gleichermaßen “kollektivistisch” bzw. “individualistisch”. Auch dem Präferenz-Utilitarismus geht es um den Nutzen der Gesellschaft – definiert als Erfüllung der Präferenzen möglichst vieler, im Idealfall aller Individuen. Zwischen den “Interessen der Individuen” und dem “Nutzen der Gesellschaft” besteht kein Unterschied. Wollte man den Präferenz-Utilitarismus tendenziös beschreiben, könnte man auch formulieren: Die Individuen erscheinen in seinem Licht als “anonyme Container” für erfüllte und unerfüllte Präferenzen, die gegeneinander verrechnet werden. Im Übrigen: Empirisch-faktisch sind wir biologische Gehirne – und biologische Gehirne wiederum sind Container für Präferenzen sowie Glücks- und Leidempfindungen. Was sollte daran problematisch sein? Und die “Verrechnung” folgt logisch aus der gleichen Berücksichtigung gleicher Interessen.

Die Rede vom abstrakten “Kollektiv” verschleiert die Fakten, um die es geht. Sie suggeriert, Individuen würden einer von ihnen verschiedenen Grösse – dem “Kollektiv” – unterstellt. Das Gegenteil ist der Fall: Die Individuen sind das Kollektiv. Ethische Entscheidungsfälle vom Typ “Individuum vs. Kollektiv” sind, klarer formuliert, Fälle vom Typ “ein Individuum vs. mehrere Individuen”. Es ist merkwürdig, dass man hier offenbar den Impuls verspürt, zu sagen, die Interessen eines Individuums seien höher zu gewichten als die Interessen mehrerer (!) Individuen – von denen also jedes weniger zählt bzw. die zusammen weniger zählen als das eine Individuum? Dieser Impuls scheint mit einem objektiven Blick auf die Problemlage, d.h. mit dem Prinzip der gleichen Berücksichtigung gleicher Interessen unvereinbar. Denn nur wenn so gehandelt wird, dass die größte Anzahl Individuen von Schäden frei bleibt, wird jedem einzelnen Individuum a priori (hinter dem “Schleier des Nichtwissens”) die höchste Wahrscheinlichkeit zuteil, verschont zu bleiben.

Schmidt-Salomon hat uns in persönlicher Korrespondenz erläutert, dass sich seine Kritik im Zusammenhang “Individuum versus Kollektiv” besonders auf die Suizidfrage beziehe. Es geht dabei um die folgende Singer-Passage, an der er – trotz des theoretischen Vorrangs der größeren Anzahl Individuen – zu Recht Anstoß nimmt:

Empfindet sich jemand als Belastung für seine Familie, ist es nicht unbedingt unvernünftig, dass er sein Leben beendet. Wenn seine Lebensqualität eher schlecht ist und er sieht, wie seine Tochter viel Zeit aufwendet, um sich um ihn zu kümmern, und dabei ihre Karriere vernachlässigt, dann ist es vernünftig, ihr nicht weiter zur Last fallen zu wollen.

Erstens sollte Singer das Beispiel im Rahmen seiner eigenen Prämissen anders wählen: Aus altruistischer Sicht rational und nobel wäre es allenfalls, am Lebensende auf die Ressourcen zur Erhaltung des eigenen Lebens zu verzichten und zu verfügen, dass diese an die effektivsten Hilfsorganisationen zu spenden seien. Empirische Studien belegen, dass es in armen Ländern möglich ist, mit lediglich $100 ein gesundes Lebensjahr zu finanzieren bzw. mit $3000 ein Leben zu retten. Die entsprechenden medizinischen Interventionen fördern die Gesellschaft nachweislich auch nachhaltig, etwa im Bildungs- und Wirtschaftsbereich. In reichen Ländern kostet die Rettung eines Lebens in der Regel mindestens das Hundertfache. Wenn jedes Menschenleben – unabhängig vom Geburtsort – gleich zählt, ist es geboten, dort prioritär zu helfen, wo bei gegebenen Hilfsressourcen die meisten Leben gerettet werden können, d.h. in den ärmsten Ländern.

Zweitens sollte Singer unbedingt davon absehen, hyperaltruistische Selbstaufopferung zu fordern, die mit der menschlichen Psychologie inkompatibel ist: Wenn der Altruismus effektiv sein soll, muss er gut praktikabel und lebbar sein. Das sollte Singer eigentlich wissen. Natürlich wäre es altruistisch nobel, auf kleinstmöglichem Fuß zu leben und 50% des eigenen Einkommens an die effektivsten lebensrettenden Organisationen zu spenden. Doch Singers Organisation “The Life You Can Save” fordert von ihren Mitgliedern nicht 50%, sondern lediglich 1-10%. Warum? Wenn uns der Altruismus überfordert, wird er als Bewegung nicht wachsen können und insgesamt bedeutend weniger effektiv sein, als er andernfalls gewesen wäre.

4. Solidaritätsbruch mit den Hilfsbedürftigen “unserer” Gesellschaft?

Schmidt-Salomon schreibt:

[Es kann] doch wohl nicht im Sinn des von Peter Singer propagierten ‘effektiven Altruismus’ sein, die Solidarität mit den Hilfsbedürftigen in unserer Gesellschaft aufzukündigen, um mehr Hilfsbedürftige in anderen Teilen der Welt zu retten. Es [ist] geradezu absurd, das eine gegen das andere auszuspielen, da die Hilfsgelder nicht aus demselben Topf stammen würden und die finanziellen Ressourcen nach ihrem Einsatz keineswegs aus der Welt verschwunden seien, sondern bloss bei anderen Marktteilnehmern landen würden, die sie wieder einsetzen könnten – nicht zuletzt auch zu altruistischen Zwecken.

Damit weist er zu Recht darauf hin, dass falsche Signale ausgesandt werden, wenn zuerst bei den Hilfsbedürftigen der eigenen Gesellschaft gespart wird. Gleichzeitig ist es aber ethisch legitim und wichtig, mit Singer die provokative Frage aufzuwerfen, ob es denn an sich gerechtfertigt ist, das Leid im eigenen Land monetär zur priorisieren. Der eine Topf, den die Gesellschaft zum aktuellen Zeitpunkt für altruistische Zwecke aufzuwenden bereit ist, ist beschränkt. Und das Prinzip der gleichen Berücksichtigung gleicher Interessen gebietet es, das Maximum aus ihm herauszuholen. Weil materielle Ressourcen einen abnehmenden Grenznutzen haben, ist es geboten, Hilfsleistungen an diejenigen Menschen zu priorisieren, die aktuell über die wenigsten Ressourcen verfügen und am stärksten leiden. 850 Millionen Menschen sind nach wie vor permanent unterernährt, 20.000 Kinder sterben täglich an den Folgen. Der Gegensatz zwischen “unserer Gesellschaft” und “anderen Teilen der Welt” scheint aus humanistischer Sicht ungerechtfertigt. Gleiche Interessen sind gleich zu berücksichtigen, unabhängig von ihren räumlichen Koordinaten – jeder Mensch ist Teil unserer Gesellschaft. Man stelle sich vor, die 20.000 Kinder würden jeden Tag in Deutschland sterben. Würde dann irgendjemand bestreiten, dass der Verhinderung dieser Katastrophe allerhöchste ethisch-politische Priorität gebührt – und nicht den übrigen sozialstaatlichen Maßnahmen? Warum sollte die räumliche Distanz nun einen Unterschied machen? Leid wird nicht dadurch weniger schlimm, dass es sich in der Ferne ereignet. Vorstellungen von Solidarität mit “unserer” Gesellschaft enthalten implizit oft (nationalistische) Gruppenegoismen, die mit humanistisch-altruistischen Zielen unvereinbar sind.

Die schlechtestgestellten Mitglieder der Weltgesellschaft (in der aktuellen täglichen Katastrophensituation) grundsätzlich zu priorisieren, zeugt von ethischem und ökonomischem Sachverstand. Politischer Sachverstand – und diesen Aspekt betont Singer in seiner Analyse nur ungenügend – gebietet es hingegen tatsächlich, von Forderungen abzusehen, die gesellschaftlich schlicht überfordernd und untragbar wären. Schmidt-Salomons Singer-Kritik trifft in diesem wesentlichen Punkt zu: Maximal effektiv ist der Altruismus nicht etwa dann, wenn er politisch für die Senkung der lokalen Hilfsressourcen eintritt oder zu entsprechenden Missverständnissen einlädt – sondern dann, wenn er für eine Erhöhung des altruistischen Hilfstopfs insgesamt plädiert und eine Allokation der neu hinzugefügten Hilfsressourcen auf die ärmsten Weltregionen vorschlägt. So wie es die Effektivität gebietet, Individuen nicht zu überfordern, dürfen auch (lokale) Gesellschaften nicht überfordert werden: Um effektiv helfen zu können, müssen privilegierte Gesellschaften ein hinreichendes Mass an interner Solidarität und Stabilität aufrechterhalten. Wiederum gilt: Die deontologische Intuition (“Eigengruppe und Nahbereich zuerst!”) und der Utilitarismus (“Priorisiere diejenigen Weltregionen, die das meiste Leid enthalten!”) stehen nicht im zwingenden Widerspruch, sondern treffen sich in der praktischen Anwendung des EA.

Was ist von Schmidt-Salomons Argument zu halten, dass lokal – statt global – eingesetzte Hilfsressourcen ja nicht aus der Welt verschwänden, sondern bloß bei anderen Marktteilnehmern landeten, die sie auch zu altruistischen Zwecken einsetzen könnten? Aus ökonomischer Sicht leider nicht viel: Man stelle sich vor, ein Spital sollte sich (mit höchster Priorität) bessere chirurgische Instrumente anschaffen. Wäre es rational bzw. nutzenmaximierend, stattdessen in neue Betten zu investieren und darauf zu hoffen, dass die Bettenproduzenten danach an die Anschaffung chirurgischer Instrumente spenden werden? Schmidt-Salomons Argument scheint von analoger Struktur zu sein.

Empirische Studien zeigen, dass in den ärmsten Regionen unserer Weltgesellschaft mit gegebenen altruistischen Ressourcen hundertmal (!) mehr Menschenleben gerettet werden können als in reichen Regionen. Es ist nicht zielführend, in reichen Regionen zu investieren und danach auf Spenden zu hoffen, die höchstwahrscheinlich ausbleiben werden. Zudem: Die effektiv lebensrettenden Maßnahmen in den ärmsten Regionen bewirken nachweislich auch positive Fortfolgen. Randomisiert-kontrollierte Studien belegen, dass die Entwurmung von Kindern nicht nur einen hohen medizinischen Nutzen hat, sondern auch dazu führt, dass die Kinder rund 25% weniger Schultage verpassen und später rund 20% mehr verdienen. Diese Ressourcen können dann auch wieder (altruistisch) investiert werden. Und weil sie sich in den ärmsten Weltregionen befinden, ist es wahrscheinlicher, dass sie wiederum dort investiert werden, wo sie am dringendsten benötigt werden.

 

5. Rationaler Diskurs

Die Rationalität des aktuellen Diskurses um die oben thematisierten Fragen leidet unter der Singer-Kontroverse. Die Medien konzentrieren sich auf die umstrittensten Aussagen und lassen Singers Argumente im Bereich der Weltarmut oder des Tierschutzes – den leidquantitativ wichtigsten Themen – untergehen. Die Wellen sind hoch und die Gemüter erregt, so dass sich viele KritikerInnen gar nicht mehr mit Singers Argumenten auseinandersetzen, sondern bloß mit einer oft tendenziösen Auswahl seiner kontraintuitivsten Konklusionen. Dabei wird ignoriert, dass diese nicht selten im Kontext philosophischer Gedankenexperimenten aufgestellt wurden und somit auch von Singer selbst – der als Philosoph spricht – im politisch-rechtlichen Kontext nicht ohne Berücksichtigung gesellschaftlicher Realitäten gefordert würden. Man muss Singers philosophischen Aussagen nicht zustimmen, um der Meinung zu sein, die KritikerInnen müssten dieser Tatsache besser Rechnung tragen. Dass Singer gute Absichten hat, steht zudem außer Frage: Sein persönliches altruistisches Engagement und sein philosophisches Lebenswerk zeigen zweifelsohne, dass er sich aufrichtig und unparteilich um das Wohl anderer sorgt.

Schmidt-Salomon hätte unseres Erachtens stärker herausstellen sollen, dass Singer als Philosoph – nicht als Politiker – spricht und dass viele seiner kontroversen Aussagen philosophisch zutreffend sind. Zugleich hat Schmidt-Salomon insofern Recht, als man nicht alle Aussagen Singers damit entschuldigen kann, dass er als Philosoph zu sehr an die philosophische Methodik und den entsprechenden Diskurskontext gewöhnt ist. Als öffentlichkeitswirksame philosophische Stimme müsste sich Singer darüber im Klaren sein, wie seine Interview-Aussagen gesellschaftlich-politisch wirken. Wir raten ihm, die heftige Kritik, die ihm aktuell entgegenschlägt, ernst zu nehmen und seine Aussagen im Licht von Kriterien wie der Praktikabilität, der moralischen Überforderung von Individuum und Gesellschaft sowie der Missverständnis- und Missbrauchsgefahr zu überdenken.

Nicht zuletzt sind einige Positionen Singers aber auch philosophisch zweifelhaft. Es ist – oder wäre – ein Kernelement des rationalen gesellschaftlichen Diskurses, diese Positionen argumentativ fundiert zu kritisieren. Beispielsweise sprechen die philosophischen Argumente dafür, die aktuelle Spätabtreibungspraxis nicht zum Anlass zu nehmen, das Lebensrecht von Frühgeburten gleichen Alters auch infrage zu stellen, sondern das Lebensrecht im Gegenteil auf alle empfindungsfähigen Wesen zu erweitern – denen der Tod schließlich alle künftigen Glückserfahrungen nimmt. Singers Werk attestiert ihm eine außerordentliche Fähigkeit, überraschende logische Schlussfolgerungen zu akzeptieren. Vielleicht wird er sich damit anfreunden können, dass die für den EA charakteristische Orientierung an Glück und Leid ein starkes Argument dafür liefert, das Lebensrecht auf Föten in der späten Schwangerschaftsphase sowie auf die nicht-menschlichen Tiere auszudehnen.

Die Philosophie des EA impliziert zudem, dass diejenigen Themenbereiche zu priorisieren sind, bei denen das meiste Leid auf dem Spiel steht – vgl. dazu die folgende Vorlesung über EA:

Aufgrund der riesigen Opferzahlen in den Bereichen Weltarmut und Tierleid sollte Singer seine Positionen dazu prioritär (und kontrovers!) vertreten und die übrigen – d.h. die bedeutend umstritteneren – zurückstellen, selbst wenn er mit ihnen Recht hätte.

Wenn diese Kritik stichhaltig ist, sind einige Aufdatierungen der Singer’schen Gesamtposition angezeigt, philosophisch-theoretisch und gesellschaftlich-praktisch. Peter Singer selbst beschreibt das kritisch-rationale Denken als Fahrtreppe ganz besonderer Art: “Reason’s capacity to take us where we did not expect to go…”, und Michael Schmidt-Salomon fügt an, Kritik sei ein Geschenk, denn wir hätten nicht mehr zu verlieren als unsere Irrtümer. In diesem Punkt haben die beiden zweifelsohne Recht.